Eine derzeit zu beobachtende Entwicklung im Bereich der Anerkennung von Sachverständigen darf wegen ihrer Bedeutung und Ausstrahlung auf das gesamte Sachverständigenwesen in Deutschland und Europa nicht fehlen. Die Europäischen Normeninstitutionen haben einheitlich für alle EU-Mitgliedstaaten die Normenreihe 45000 beschlossen, die in Deutschland als DIN-Norm übernommen wurde. Diese Normenreihen werden auch zunehmend für den internationalen Bereich und dort auch für Dienstleister relevant. Mithin können sich auch Sachverständige zertifizieren lassen, auch wenn sie bereits öffentlich bestellt sind.
In der EN-Norm 45013 wird festgelegt, welche Anforderungen eine Zertifizierungsstelle für Personen - also Überprüfung deren persönlicher Kompetenz - erfüllen muss, um akkreditiert zu werden. Im regulierten Bereich sind für die Akkreditierung und Überwachung der Zertifizierungsstellen in Deutschland in der Regel staatliche Stellen zuständig. Im nicht regulierten Bereich sind privatrechtlich organisierte Akkreditierungsstellen zuständig. Die Überprüfung der persönlichen Sachkunde gehört seit jeher zum deutschen Sachverständigenwesen; so definiert das Institut für Sachverständigenwesen den Sachverständigen als eine Person, die auf einem oder mehreren Sachgebieten über überdurchschnittliche Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und diese besondere Sachkunde persönlich, unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei und gewissenhaft zur Verfügung stellt. Um auch in Zukunft bekannte Systeme mit neuen Systemen kompatibilisierbar zu gestalten, haben sich die Mitglieder des Institut für Sachverständigenwesen frühzeitig auf diesem Gebiet engagiert.
Zertifizierte Sachverständige
Ihre Zertifizierung ist auf einen bestimmten Zeitraum befristet, Verlängerungen sind möglich, wenn die erforderlichen Kenntnisse kontinuierlich nachgewiesen werden. Durch eine Akkreditierung der Zertifizierungsstelle (IfS-Zertifizierung) z.B. durch eine Stelle im Deutschen Akkreditierungsrat wird durch eine unabhängige Drittstelle auch die Arbeit der Zertifizierungsstelle kontinuierlich überwacht. Damit ist sichergestellt, dass auch die Zertifizierung den vorgegebenen Standards entspricht. Entsprechend der Norm EN 45013 haben die Zertifizierungsstellen ein aktuelles Verzeichnis der zertifizierten Sachverständigen vorzuhalten, wie z.B. bei der IfS GmbH für Sachverständige.
Ein Teil der Sachverständigen hat sich in privatrechtlichen Verbänden organisiert, die Mitglieder aufnehmen und als Verbandssachverständige anerkennen, wenn sie bestimmte Anforderungen an die Vorbildung und Sachkunde erfüllen. Die Voraussetzungen für eine Verbandsanerkennung hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 23.05.1984 (NIW 84, 2365) festgelegt.
Von der IHK Karlsruhe öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung
Werner G. Enderle, Dipl.-Ing. FH, Architekt
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